AGB
I. Geltungsbereich und Auftragsabwicklung
1. Grundlage eines Vertrags oder einer Vereinbarung zwischen "SPÖRRER MARKETING SERVICES BERLIN" (im Folgenden „SMS BERLIN“) und seinen Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Kunde“) sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die von SMS BERLIN angebotenen Dienstleistungen sind.
2. Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden.
3. Einzelheiten eines Auftrages wie Aufgabenstellung, Leistungen, Dauer, Preise etc. werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag (Auftrag) geregelt. Als Auftrag gilt auch ein vom Kunden gegengezeichnetes schriftliches Angebot von SMS BERLIN. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Handelt es sich bei dem Auftrag um reine Beratungsdienstleistungen, ist dabei unerheblich, ob oder wann die aus der Beratung resultierenden Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
4. Die Auftragserteilung an SMS BERLIN muss schriftlich erfolgen.
5. Bei Vertragsabschluss ist vom Kunden ein(e) Ansprechpartner(in) zu benennen, der/die autorisiert ist, für den Kunden inhaltliche und finanzielle Entscheidungen zu treffen.
6. Der Kunde übermittelt SMS BERLIN alle ihm zur Verfügung stehenden Angaben und Informationen, die zur Durchführung der im Auftrag beschriebenen Dienstleistungen erforderlich sind.
7. SMS BERLIN kann sich zur Auftragsausführung selbstständiger Unterauftragsnehmer bedienen, wobei SMS BERLIN dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. SMS BERLIN entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter/-innen eingesetzt oder ausgetauscht werden.
II. Vergütung / Kosten
1. Honorare und/oder Preise werden in den Auftragsunterlagen festgelegt. Das Entgelt für die Dienstleistungen von SMS BERLIN wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorare) oder als Festpreis schriftlich vereinbart.
2. Zahlungsmodalitäten richten sich nach den in den Auftragsunterlagen vereinbarten Regelungen.
3. Fallen im Rahmen der Projektabwicklung Reise- und/oder Übernachtungskosten an, sind diese vom Kunden zu tragen.
4. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
5. Im Falle einer im Verantwortungsbereich des Kunden verursachten Verzögerung oder Verhinderung der vereinbarten Projektausführung, etwa durch nicht gelieferte Informationen, ist SMS BERLIN berechtigt, drei Monate nach Vertragsabschluss den bis dahin entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
III. Nutzungsrechte / Erwerb von Rechten und Rechtsschutz
1. Mit Projektabschluss und der vertragsgemäßen Zahlung überträgt SMS BERLIN dem Kunden alle Nutzungsrechte der im Rahmen des Vertrages oder der Vereinbarung entstandenen Arbeitsergebnisse zur eigenen Verwendung, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen.
2. Die Nutzung der erbrachten Dienstleistungen für mit dem Kunden verbundenen Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt SMS BERLIN Urheber. Der Kunde erhält in diesen Fällen das zeitlich, örtlich und medial unbeschränkte aber nicht auf Dritte übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
IV. Haftung
1. SMS BERLIN führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Kunden bezogen durch. SMS BERLIN leistet keine Gewähr dafür, dass die Beratungsdienste die Situation des Unternehmens in Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiedergeben. Die aus Analysen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wirtschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
2. SMS BERLIN haftet in keinem Fall für die in Texten gemachten Sachaussagen über die Produkte und/oder Leistungen des Kunden.
3. SMS BERLIN haftet dem Kunden gegenüber bezüglich der vertraglichen Aufgaben nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für von SMS BERLIN in eigenem Namen beauftragte Dritte.
V. Geheimhaltung
SMS BERLIN verpflichtet sich, alle Informationen, die über die Geschäftsvorfälle des Kunden bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und diese Dritten gegenüber geheim zu halten. Zieht SMS BERLIN Dritte (beispielsweise freie Mitarbeiter/-innen) zur Mitarbeit heran, so wird SMS BERLIN diesen dieselben Verpflichtungen auferlegen. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt ausdrücklich auch über die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit hinaus, sofern die einzelnen Geschäftsvorfälle nicht zwischenzeitlich allgemein bekannt geworden sind.
VI. Annahmeverzug / unterlassene Mitwirkung
Kommt der Kunde mit der Annahme der Dienstleistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung und Fristsetzung, so ist SMS BERLIN zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat SMS BERLIN Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.
VII. Sonstige Bestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eines Vertrages, einer Vereinbarung oder eines bestätigten Angebotes von SMS BERLIN unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich im Fall einer ungültigen Bestimmung diese durch eine wirksame, dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommende, zu ersetzen.
2. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
3. Änderungen sowie Ergänzungen dieser AGB, eines Vertrages/einer Vereinbarung oder eines Angebotes bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.
4. Gerichtsstand ist Berlin.
Berlin, den 1. September 2008
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